Herr. A. Mahyera + + + premier translations + + + Königsseestraße 5a, 81825 München

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“)


Definitionen

Übersetzung: die Erstellung einer Übersetzungsarbeit oder eine ähnliche übersetzungsrelevante Tätigkeit wie Prüfen, Verbessern usw., für welche die Übersetzungsfähigkeiten eines Übersetzers benötigt werden.

Übersetzer ist premier translations (“Übersetzer”), welcher die Übersetzung im normalen Geschäftsverlauf erstellt, gleichgültig ob die Übersetzungstätigkeit vom Übersetzer ausgeübt wird oder indirekt durch einen oder mehrere Sublieferanten.

Kunde ist die Partei, welche die Übersetzung im normalen Geschäftsverlauf an premier translations in Auftrag gibt. Dieser kann eine natürliche oder juristische Person sein, einschließlich z. B. eine Privatperson, ein Verein, eine Personengesellschaft, eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft oder eine Aktiengesellschaft.

Quellmaterial oder Dokument ist jeglicher Text oder jegliches Medium, welche Informationen enthält, die übersetzt werden sollen. Dies kann Text, Ton oder Bilder auf Papier oder in elektronischer Form umfassen.

Urheberrechte des Quellmaterials und Übersetzungsrechte

1.

Der Übersetzer akzeptiert einen Kundenauftrag unter der Annahme, dass er bei Ausübung der Übersetzungsarbeit keine Urheberrechte von Dritten verletzten wird. Der Kunde verpflichtet sich, den Übersetzer von jeglicher Schuld schadlos zu halten, Urheberrechte und/oder geistige Eigentumsrechte verletzt zu haben, was auf Grund des Inhaltes des Originalquelltextes oder dessen Übersetzung geschehen könnte.

Gebühren: Kostenvoranschlag (freibleibend) und Angebot (verbindlich)

2.

Ein Kostenvoranschlag dient nur dem Zweck der Orientierung und der Information. Ein verbindliches Angebot wird erst gegeben, wenn der Übersetzer das gesamte Quellmaterial gesehen oder gehört hat und verbindliche Anweisungen vom Kunden erhalten hat. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

3.

Jegliches Honorar, das für eine Übersetzung vereinbart wurde, welche latente besondere Schwierigkeiten enthält, von denen keine Partei zum Zeitpunkt des Angebots und der Annahme wissen konnte, soll wiederverhandelt werden.

4.

Andere zusätzliche Gebühren sind zahlbar, wenn sie den folgenden Umständen zugrunde liegen:

  1. Nicht zusammenhängender Text, komplizierter Aufbau oder eine Darstellung, die zusätzlichen Zeitaufwand oder sonstige Ressourcen verursacht und/oder
  2. Schlecht lesbare Kopie oder schlecht verständliches Audiomedium und/oder
  3. Terminologiesuche und/oder
  4. Vorrangige Arbeit oder Arbeit außerhalb der normalen Geschäftszeiten, um die Terminvorgabe des Kunden oder andere Anforderungen einzuhalten.

Die Art und die Höhe dieser Gebühren sollen grundsätzlich im Voraus vereinbart werden.

5.

Falls sich der Text oder die Anforderungen des Kunden ändern sollten, während die Übersetzungsarbeit im Gange ist, werden die Übersetzungsgebühr, mögliche zusätzliche Gebühren und die Lieferzeit angepasst, um die zusätzliche Arbeit zu berücksichtigen.

Lieferfristen / Termine

6.

Fertigstellungstermine für den Auftrag sind nur gültig, wenn sie vom Übersetzer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

7.

Falls nichts anderes vereinbart, ist die Leistung durch den Übersetzer erbracht, wenn dieser die Übersetzung per Post oder Email am Liefertag abgeschickt hat. Die Lieferkosten der Übersetzung per Post oder Email werden normalerweise vom Übersetzer getragen. Wenn die vom Kunden verlangte Lieferung höhere Kosten als normalerweise üblich verursacht, werden die zusätzlichen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

8.

Der Übersetzer haftet nicht für Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust, welche während oder als Folge der elektronischen oder nichtelektronischen Übertragung oder Versendung der Übersetzungsarbeit an den Kunden entstehen könnten, einschließlich jeglicher Probleme, die durch Viren verursacht werden.

Zahlungsbedingungen

9.

Unser Honorar ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto durch die angegebene Zahlungsmethode fällig. Bei umfangreichen Aufgaben und Texten, kann der Übersetzer eine Anzahlung und regelmäßige A-Konto-Zahlungen verlangen, deren Bedingungen zwischen der Parteien vereinbart werden.

10.

Rechnungen des Übersetzers, Teilrechnungen oder andere Zahlungen sind gemäß dem Fälligkeitsdatum, welches zwischen den beiden Parteien vereinbart wurde, zu zahlen. Gerät der Kunde in Verzug, kann der Übersetzer Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bis zum Eingang der vollständigen Forderung verlangen. Im Falle von Teillieferungen und wenn zur Kenntnis gebracht wurde, dass eine Teilzahlung überfällig ist, hat der Übersetzer das Recht, die Arbeit an unerledigten Aufgaben zu unterbrechen bis die Zahlung erfolgt ist oder andere Vereinbarungen erfüllt werden.

Verantwortung und Haftung

11.

Der Übersetzer fertigt die Übersetzung des Textes nach besten Kräften, Wissen und Gewissen an. Dabei kann er solche Quellen zu Rate ziehen, die dem Übersetzer zu dem Zeitpunkt zumutbar zur Verfügung stehen. Sofern nicht anders gefordert und vereinbart, soll die Übersetzung sinngemäß und zutreffend für die Zielleser angefertigt werden und der Qualitätsstandard dem Informationszweck entsprechen. Die Haftung des Übersetzers ist in jedem Fall auf den Wert des betreffenden Auftrags begrenzt.

Reklamationen

12.

Falls der Übersetzer die vereinbarten Auftragsanforderungen nicht einhält oder eine Übersetzung liefert, die ihrem Zweck nicht erfüllt, hat der Kunde das Recht:

  1. mit Zustimmung des Übersetzers die zahlbare Gebühr um den erforderlichen Betrag, der zur Verbesserung notwendig ist, zu kürzen und/oder
  2. jegliche weitere Teillieferung des Übersetzers zu stornieren.

13.

Dieses Recht steht dem Kunden nur zu, wenn der Übersetzer schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung der besagten Übersetzung über die angeblichen Mängel vollständig informiert wurde und ihm einmalig die Möglichkeit gegeben wird, die Leistung auf den erforderlichen Standard innerhalb von sieben (7) Werktagen nach der Mangelanmeldung zu bringen.

Urheberrecht der Übersetzungen

14.

Falls nichts anderes schriftlich vereinbart, verbleibt das Urheberrecht an der Übersetzung im Besitz des Übersetzers bis die vollständige Zahlung gemäß Absatz 9 und 10 erfolgt ist.

15.

Falls eine Übersetzung in irgendeiner Weise ohne die schriftliche Erlaubnis des Übersetzers verändert wurde, kann der Übersetzer in keinem Fall für die Änderungen und ihre Folgen haftbar gemacht werden.

Vertraulichkeit der Kundendokumente

16.

Der Übersetzer soll jederzeit angemessene Diskretion bezüglich der Offenlegung von Informationen aus den Kundendokumenten oder deren Übersetzungen ohne die ausdrückliche Genehmigung durch den Kunden an Dritte bewahren.

17.

Angesichts der notwendigen Kommunikation in elektronischer bzw. nichtelektronischer Form zwischen dem Übersetzer, seinen möglichen Erfüllungshilfen und dem Kunden gewährleistet der Übersetzer keinen absoluten Schutz vor dem Zugriff unbefugter Dritter auf die übermittelten Texte.

Höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs und Rücktritt

18.

Soweit der Übersetzer durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom Übersetzer nicht zu vertretenden Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Kunden sowie Dritten auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen. Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die durch Störung seines Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z. B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige vom Übersetzer nicht zu vertretenden Hindernisse entstehen. Das gleiche gilt, wenn der Übersetzer aus wichtigem Grunde seinen Betrieb, insbesondere den Online-Service, für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellt oder einschränkt.

19.

In solchen Ausnahmefällen ist der Übersetzer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Übersetzer wird den Kunden umgehend über die Umstände benachrichtigen, welche den Übersetzer daran hindern, den Auftrag des Kunden durchzuführen und den Kunden unterstützen, eine alternative Lösung zu finden soweit angemessen bzw. möglich.

20.

Wenn eine Übersetzung in Auftrag gegeben und anschließend storniert, im Umfang gekürzt oder durch eine Handlung oder einen Fehler des Kunden oder Dritten verhindert wird, soll der Kunde außer in den in Absatz 18 beschriebenen Umständen dem Übersetzer die volle Vertragssumme zahlen, falls nicht etwas anderes im Voraus vereinbart wurde. Die fertiggestellte Arbeit soll dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.

Abwerbeverbot

21.

Der Übersetzer darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern er dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Sublieferanten bedienen. Kontakt zwischen dem Kunden und einem vom Übersetzer eingesetzten Mitarbeiter oder Dritten ist nur mit Einwilligung des Übersetzers erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und Übersetzer. Der Kunde vereinbart, vor Ablauf einer Frist von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit, Mitarbeiter und/oder Sublieferanten des Übersetzers weder einzustellen noch für Übersetzungen zu beschäftigen.

Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Wirksamkeit

22.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten München, der Geschäftssitz des Übersetzers. Es gilt deutsches Recht.

23.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.